Steuerfreier Nutzungsersatz bei Darlehens-Rückabwicklungen
Das nennen wir eine verbraucherfreundliche Entscheidung aus München. Der „Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag“ im Sinne des §…
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