Auf den Punkt gebracht

Minijobs: Zu Beginn einer Beschäftigung müssen Arbeitgeber für die Sozialversicherung beurteilen, welche Art der Beschäftigung vorliegt. Bei einem Minijob ist nicht nur der Verdienst maß­gebend. Wichtig sind auch persönliche Daten und Angaben zu weiteren Beschäftigungen. Für kurzfristige Minijobs können Vorbeschäftigungszeiten entscheidend sein. Ein Personalfragebogen hilft Ihnen, alle relevanten Informationen Ihrer Beschäftigten zu erfragen. Weiterführende Informationen hierzu sowie ­einen Musterfragebogen inkl. Erläuterungen finden Sie unter https://magazin.minijob-zentrale.de/personalfragebogen-minijob/ Elterngeld: Eltern, deren Kind bis einschließlich 31.3.2024 geboren wurde, haben Anspruch auf die staatliche Förderung, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 300.000 € (Paare) bzw. 250.000 € (Alleinerziehende) beträgt. Beachten Sie: Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, liegt für Geburten ab dem 1.4.2024 bei 200.000 € und ab dem 1.4.2025 bei 175.000 €. Diese Regelungen gelten für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Unser Tipp: Weitere wichtige Informationen zum Elterngeld finden Sie in einem Fragen-/Antwortenkatalog der Bundesregierung unter https://tinyurl.com/neuregelung-elterngeld.